Gewährleistungsbegehung

Nach 4 Jahren (VOB-Vertrag) oder 5 Jahren (BGB-Vertrag) verjähren regelmäßig die Gewährleistungsansprüche.

Gewährleistungsbegehung

Danach müssen Sie alle Mängel auf Ihre Kosten beseitigen lassen. Währen bei der Abnahme viele Mängel nicht sichtbar sind, treten diese in den ersten „Lebensjahren“ einer Immobilie oder einer Werkleistung in Erscheinung. Die Immobilie sollte deshalb vor Ablauf der Gewährleistungspflicht von einem Bausachverständigen systematisch auf Mängelsymptome untersucht werden.