
Mit der Abnahme ihrer Wohnung oder ihres Gebäudes geht die Gefahr auf Sie über, der Werklohn wird fällig und die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen. Außerdem müssen nun Sie als Käufer das Vorhandensein von technischen Mängeln nachweisen. Bis zur Abnahme muss der Vertragspartner nachweisen, dass der Vertragsgegenstand mangelfrei ist.
Sie sind also gut beraten, die Abnahme ernst zu nehmen und ihre Immobilien von einem Bausachverständigen prüfen zu lassen. Wir bieten diese Leistung in verschiedenen „Prüftiefen“ an: Eine reine visuelle Prüfung ist genauso möglich wie eine detaillierte Prüfung Ihrer Immobilie.